Windkraft – neue gesetzliche Regelungen ab Februar 2023!
Ab diesem Zeitpunkt gilt das WaLG --> Wind-an-Land Gesetz. Das ist ein Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land. Das heißt für Bayern zwingend, dass ein Flächenbeitragswert von 1,1% bis zum 31.12.2027, und ein Flächenbeitragswert von 1,8% bis zum 31.12.2032 zu erreichen ist. Das bedeutet bei einer Gesamtfläche von 70.541,57 Quadratkilometer für Bayern: [...]