Wie leicht man als Veranstalter eines Funkenfeuers in Haftung kommen kann, zeigte ein Vorfall nahe dem Bauernhofmuseum in Illerbeuren. 2020 trug der Wind Funken des Feuers auf ein Strohdach einer Sölde, diese brannte daraufhin ab. Es entstand ein Schaden von 750.000 €. Ein 35-jähriger Feuerwehrmann erhielt von Amts wegen eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung. Darüber hinaus drohte ihm, für den Gesamtschaden aufkommen zu müssen.
Darum ist es unerlässlich, auf folgende Bestimmungen des Landratsamtes zu achten:
Vielerorts im Unterallgäu werden am ersten Wochenende der Fastenzeit – in diesem Jahr am 25. und 26. Februar – wieder Funkenfeuer abgebrannt. Nach altem Brauch soll damit der Winter ausgetrieben werden. Das Landratsamt bittet die Veranstalter, der Umwelt und Gesundheit zuliebe Verschiedenes zu beachten.
Das Wichtigste im Überblick:
• Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Zudem muss die Feuerwehr informiert werden.
• In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein. Das Verbrennen von Abfällen ist auch bei traditionellen Feuern eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.
• Das Material sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen und dann gut bewacht werden. So hat zum einen niemand die Möglichkeit, Abfälle unter das Brenngut zu mischen. Zum anderen dient das späte Zusammentragen auch dem Schutz von Tieren, die ansonsten im aufgeschichteten Holz Unterschlupf suchen könnten.
• Aus Sicherheitsgründen müssen zu Gebäuden, Straßen, Gehölzen und Wäldern Mindestabstände eingehalten werden. Die genauen Regelungen hierzu kann man bei der Gemeinde erfragen.
• Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Stattdessen bietet sich Reisig an.
• Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden.
• Die Verbrennungsrückstände müssen im Anschluss entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Sie werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen. Es darf keine Erde (Humus, Steine, Boden) enthalten sein.
Info: Bei Fragen kann man sich an die jeweilige Gemeinde oder an das Landratsamt (Sachgebiet Abfallrecht) unter Telefon (08261) 995-363 wenden. Wo und wann im Unterallgäu Funkenfeuer abgebrannt werden, erfährt man unter www.unterallgaeu.de/veranstaltungskalender. Wer dort einen Termin veröffentlichen möchte, schreibt eine E-Mail an tourismus@lra.unterallgaeu.de.