Ab diesem Zeitpunkt gilt das WaLG –> Wind-an-Land Gesetz. Das ist ein Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land.
Das heißt für Bayern zwingend, dass ein Flächenbeitragswert von 1,1% bis zum 31.12.2027, und ein Flächenbeitragswert von 1,8% bis zum 31.12.2032 zu erreichen ist.
Das bedeutet bei einer Gesamtfläche von 70.541,57 Quadratkilometer für Bayern: Es müssen 775,95 Quadratkilometer bis zum 31.12.2027 und 1269,74 Quadratkilometer bis 31.12.2032 als Flächenziele für Windenergie ausgewiesen und bebaut werden.
Die Region Donau-Iller, zu der Mindelheim gehört, muss somit bis Ende 2027 1,1% der Fläche für Windkraft bereitstellen. Ministerpräsident Söder möchte ja 1.000 neue Windräder in Bayern aufstellen lassen und somit auch die bestehende 10H-Regelung abschaffen.
AfD-Stadtrat Christian Sedlmeir war am vergangenen Samstag Teilnehmer einer Klausurtagung des Mindelheimer Stadtrates. Die Tagung war nichtöffentlich.