Sehr geehrter Herr Landrat Eder,
die AfD-Fraktion stellt folgenden
Antrag:
Der Kreistag möge beschließen, eine Arbeitspflicht für Asylbewerber einzuführen.
Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen verpflichtet werden, gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Dabei sollen sie vier Stunden pro Tag einfache Tätigkeiten ausführen und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.
Die Arbeiten können z.B. Reinigungstätigkeiten, Tätigkeiten im Außenbereich, Grünschnitt oder Winterdienst umfassen.
Weigert sich ein Asylbewerber der Arbeitspflicht nachzukommen, sollen ihm Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat drohen.
Begründung
Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Es verwundert deshalb sehr, warum diese Möglichkeit bislang von keinem Landkreis und keiner Gemeinde in Anspruch genommen worden ist.
Da die Allgemeinheit und sehr viele Medien der Auffassung sind, dass fast alle Asylbewerber einer Arbeit nachgehen wollen, dürfte die Umsetzung der Arbeitspflicht auch keine großen Probleme bereiten. Zudem kann man sich beim thüringischen Landrat Christian Herrgott (CDU) informieren, der bei der Umsetzung der Arbeitspflicht bereits positive Erfahrungen gesammelt hat.
Landrat Hergott (CDU) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe): „Die Menschen im Saale-Orla-Kreis sollen sehen: Diejenigen, die arbeitsfähig sind, geben etwas zurück für die Alimentation, die sie im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Die Maßnahme fördert Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung.“
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Reitinger, Fraktionsvorsitzender
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