Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das „Compact“-Magazin sowie die zugehörige Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Beide würden sich angeblich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes“ richten. Angeblich hetze das Magazin „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“, so Faeser.
Nach Ansicht des bayerischen AfD-Landesvorstands muss man nicht alle Inhalte teilen, die das ‚Compact‘-Magazin verbreitet hat, um über das Verbot dieses Magazins entsetzt zu sein. Zur Demokratie gehören kritische Medien ebenso wie die Opposition in den Parlamenten. Repressionen gegen oppositionelle Medien sind daher ein Anschlag auf die Demokratie. Art. 5 GG schützt die Pressefreiheit unabhängig von der politischen Ausrichtung. Es ist daher unerträglich und ein eklatanter Verstoß gegen unsere Verfassung, wenn die Innenministerin eine Zeitschrift verbietet, weil ihr deren Grundlinie nicht passt.
Die Begründung des Verbots ist hanebüchen. Weder war ‚Compact‘ antisemitisch noch hat es pauschal ‚gegen Menschen mit Migrationsgeschichte‘ oder ‚gegen unsere parlamentarische Demokratie‘ gehetzt. Es hat vielmehr die illegale Masseneinwanderung und bestimme Auswüchse des Parteienstaates in oft polemischer, aber legaler Zuspitzung kritisiert.
Ebenso ist die Behauptung, ‚Compact‘ vertrete einen ‚ethnischen Volksbegriff‘, für ein Verbot irrelevant, denn das Abstammungsprinzip bestimmte noch bis 1999 das Staatsangehörigkeitsrecht und war niemals verfassungswidrig. Auch jetzt geht das Grundgesetz noch davon aus, dass es unabhängig von der Staatsbürgerschaft ein durch Kultur, Abstammung, Sprache und Geschichte bestimmtes deutsches Volk gibt.
Als AfD-Landesvorstand verteidigen wir die Meinungs- und Pressefreiheit gegen jede staatliche Repression.“
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