In der Zeitschrift „top agrar“ wurde die neue Düngeverordnung als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz dargestellt. Die AfD hat zu Recht im Bundestag die neue DVO als verfassungswidrig angegriffen. Sie bezieht sich auf Artikel 12 des GG mit Garantie der Berufsausübungsfreiheit, sowie der in Artikel 14 garantierten Eigentumsgarantie. Zur Begründung wurde angeführt, dass ein erheblicher Teil von Flächen nicht mehr bewirtschaftet werden kann und in einigen Gebieten der Düngebedarf um 20% reduziert werden muss. Allein die Ertragsverluste belaufen sich jährlich auf rund 200 Mio. Euro, so der Bundestagsabgeordnete Peter Felser. Seiner Meinung nach leidet auch der Boden und Gewässerschutz durch die neuen Maßnahmen. Ohne bedarfsgerechte Düngung leidet mittel-bis langfristig die Bodenfruchtbarkeit und es kommt zum Humusabbau. Leider schlossen sich weniger als 25% der Bundestagsabgeordneten dieser Meinung an. Somit ist der letzte verbleibende Weg gescheitert, um großen Schaden von der heimischen Landwirtschaft und der Umwelt abzuwenden.
Hubert Seif, Landwirt, Kreisrat im Oberallgäu
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