Muss ein Landrat öffentlich bekannt geben, ob er geimpft ist? Eine meinungsbildende Zeitung in unserer Region forderte ihn dazu auf.
Die AfD-Kreistagsfraktion, Unterallgäu, nahm dazu Stellung. Da sowohl die Mindelheimer als auch die Memminger Zeitung nur einen Satz daraus veröffentlichte, machen wir hier den ganzen Text bekannt.

Pressemitteilung
Die AfD-Fraktion empfindet es als unseriös, dass unser Landrat wegen seiner persönlichen Impfentscheidung ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurde. Nun steht er also ziemlich wehrlos am medialen Pranger und muss sich jetzt auch noch auf teilweise recht unsachliche Weise vermutlich unter dem Beifall nur in groben Rastern denkender Menschen „bespucken“ und des asozialen Verhaltens bezichtigen lassen. Es gibt sehr wohl gute Gründe, sich nicht impfen zu lassen: Es handelt sich um erstmals großflächig eingesetzte mRNA-Impfstoffe, die ein neues gentechnisches Wirkprinzip haben. Langfristige Erfahrungen liegen nicht vor, da unsere Regierung bei der Freigabe unter großem Handlungsdruck stand und weiterhin steht. Konventionelle Impfstoffe, die selbst von der WHO zugelassen sind, werden bei uns nicht angeboten. Auch gibt es viele weitere und in der Regel unbefriedigend beantwortete Fragen, die einen nicht gerade zum Impfen ermutigen!
Warum wurden Vorschriften erlassen, die bewirken, dass vorhandene Intensivbetten nicht genutzt werden können? Warum wurden in den letzten Jahren Intensivbetten abgebaut? Warum haben sich die verantwortlichen Politiker nicht auf eine 4. Welle angemessen vorbereitet? Warum übernehmen der Staat bzw. die Pharmafirmen keine Haftung für Impfschäden, wo sie doch angeblich so vernachlässigbar sein sollen?
Derartige Fragen könnten noch viele angefügt werden!
Zudem müsste jetzt jeder erkennen, dass die Impfung die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt hat. Gibraltar z. B. hat eine Impfquote von 100 % und trotzdem einen sehr hohen Inzidenzwert.
Eine Entscheidung für oder gegen das Impfen betrachten wir darum weiterhin als eine in individueller Verantwortung liegende Angelegenheit.