Die AfD-Fraktion reagiert auf die massiv gestiegenen Zahlen bislang strafunmündiger Delinquenten. Bislang können Jugendliche vor Erreichen des 14. Lebensjahres strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie als strafunmündig gelten. Die Norm stammt aus einer anderen Zeit, in der manches undenkbar war, was heute bedauerlicherweise Alltagsrealität ist, darunter schwere Straftaten von Heranwachsenden.
Daher fordert die AfD-Fraktion in zwei Anträgen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre und die konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren. |
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