Langsam scheint es zu einem verpflichtenden Ritual zu werden.
Wir stellen einen Antrag, die Verwaltung des Landratsamtes empfiehlt den Kreisräten ihn abzulehnen und so geschieht es dann auch in der Sitzung.
Sehr schade, denn wir stellen unsere Anträge aus wohlüberlegten Gründen und eine Einbeziehung unserer Argumente in den Entscheidungsprozess würde dem Landkreis mittel- und langfristig große Vorteile bringen.
Hier ist unser Antrag, der in der Kreisausschusssitzung am 24. Oktober behandelt bzw. abgelehnt wurde:
„Der Kreistag bzw. der dafür zuständige Ausschuss möge den Landrat auffordern, über den Arbeitseinsatz von Asylbewerbern halbjährlich dem Kreistag zu berichten.
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Arbeiten wurden von Asylbewerbern aufgrund der seit 1993 eingeführten Arbeitspflicht nach Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis ausgeführt?
- Wie hoch war der zeitliche Umfang (ungefähre Stundenzahl) und wie viele Asylbewerber
wurden eingesetzt?
- Erfolgten die Einsätze alle auf freiwilliger Basis oder wurden die Asylanten zur Arbeit verpflichtet?
- Falls die Arbeiten als Pflicht angeordnet wurden, wie viele verweigerten den Arbeitseinsatz?
- Nach welchen Auswahlkriterien wurden die Asylanten zur Arbeit eingeteilt?
- Welche Personen bzw. Personengruppen wurden nie zu einer gemeinnützigen Arbeit aufgefordert?
- Gibt es ein Konzept für die Einführung von weiteren Arbeitsgelegenheiten?“
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