In der Ausgabe vom 5.2.26 war im Mindelheimer Kurier ein Bericht über den Stand der Gruppe „Mindelheim hält zam“.

Diese Gruppe ist keine Partei. Dass sie trotzdem in unmittelbarer Nähe zur Kommunalwahl am Stand Werbung macht ist verdächtig. So etwas habe ich bislang in keinem  Wahlkampf erlebt.

Für wen macht sie eigentlich Werbung?

Nun, soweit mir bekannt ist, nicht für eine konkrete Partei oder Wählergemeinschaft.

Nach offizieller Lesart will sie ein sichtbares Zeichen setzen für eine offene, hilfsbereite und respektvolle Stadtgemeinschaft. Und dies müsse in Mindelheim beginnen.

Das klingt zunächst einmal nicht schlecht!

Wer allerdings die Gruppe schon länger im Blick hat, erkennt schnell die verborgenen Unstimmigkeiten und die latente Aggressivität.

Am Stand hing nämlich ein Höckebild mit deutschem Gruß und der Aufschrift Nazi.

Damit wird klar, die Gruppe arbeitet in erster Linie gegen die AfD und ihre Vertreter vor Ort.

Da dies AfD-Stadtrat Sedlmeir voll bewusst ist, fand er den Artikel über den Stand der Gruppe „Mindelheim hält zam“ im Kurier sehr beschönigend. Und deshalb schrieb er an die Redaktion des Kuriers:

Sehr geehrte Frau Wiethaler,

vielen Dank für den Artikel über unsere Spende für das Kinderhospiz in Bad Grönenbach. Hier wird hervorragende Arbeit von allen Mitarbeitern geleistet.

Allerdings muss ich in der gleichen Ausgabe einen Artikel über „Mindelheim hält zam“ lesen. Dazu möchte ich Stellung beziehen.

Sie schreiben, dass Materialien zu den Themen Demokratie, Rechtsextremismus sowie Handlungsempfehlungen für gesellschaftliches Engagement angeboten wurden. Das ist richtig.

Allerdings erwähnen Sie mit keiner Silbe, dass „Mindelheim hält zam“ gegen den §86a StGB „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und teroristischer Organisationen“ verstoßen hat. Auf mindestens einem Plakat wurde Björn Höcke als Nazi bezeichnet und mit dem „Deutschen Gruß“ abgebildet.

Dieses Plakat ist sogar auf ihrem Foto zu sehen.

Die Abbildung des „Deutschen Grußes“ fällt unter den §86a StGB. Dieser definiert das eindeutig.

Das öffentliche Verwenden, Verbreiten oder Herstellen von Symbolen, Fahnen, Uniformen, Parolen oder Grußformen verbotener Organisationen in Deutschland wird unter Strafe gestellt.

Diese Gruppe betont ihr Engagement für Vielfalt, Demokratie und Menschenwürde. Wenn dem wirklich so wäre, müssten sich die Damen und Herren

auch an die Demokratischen Gesetze halten. Der §86a StGB ist einer davon.

Es wäre mehr als angemessen von Ihnen gewesen, auch diesen Aspekt zu erwähnen. Übrigens, dies ist einigen Bürgern mehr als sauer aufgestoßen.

Wir befinden uns hier im Kommunalwahlkampf und nicht in Berlin, das sollte sich „Mindelheim hält zam“ einmal verinnerlichen!

Mit freundlichen Grüßen
Christian Sedlmeir

Stadtrat Mindelheim