Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD derzeit nicht als „gesichert rechtsextrem“ einstufen oder so behandeln darf. Das Gericht hat sich ein Jahr lang intensiv mit der Sache befasst, bevor es zu diesem Ergebnis kam.
Auch wenn das Hauptsacheverfahren noch aussteht, zeigt die Entscheidung deutlich, dass die bisherige Begründung des Verfassungsschutzes nicht ausreicht, um eine solche Hochstufung zu rechtfertigen.
Was bedeutet das für uns?
Viele Medien haben in den vergangenen Monaten Formulierungen verwendet wie: „die AfD, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird“. Diese Aussage ist nun nicht mehr zulässig, weil die Behörde diese Einstufung nicht mehr vertreten darf.
Ebenso stärkt das Urteil unsere Position, wenn wir uns gegen pauschale und entmenschlichende Beschimpfungen zur Wehr setzen müssen.
Politische Gegner werden sich nun neu sortieren müssen. Manche werden enttäuscht oder verärgert reagieren, andere werden versuchen, neue Wege der Diffamierung zu finden. Doch das Urteil zeigt klar: staatliche Stellen dürfen nicht ohne ausreichende Grundlage zu solch weitreichenden Einstufungen greifen.
Welche Auswirkungen die Entscheidung auf finanzielle Zuweisungen oder parlamentarische Rechte haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.
Für die Justiz ist das Urteil ein wichtiges Signal der Unabhängigkeit. Für den Verfassungsschutz und jene politischen Kräfte, die auf eine Hochstufung gedrängt haben, ist es ein deutlicher Hinweis, dass rechtsstaatliche Grenzen einzuhalten sind.