Erste Instanz bestätigte Sicht des Landratsamts. Doch nun gibt zweite Instanz der Gemeinde Recht
Unterallgäu. Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu in Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser gibt der Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Sicht des Landratsamts bestätigt und in erster Instanz die Klage abgewiesen.
Der Hintergrund: Die Gemeinde Tussenhausen hatte über den Bauantrag des Landkreises nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgestimmt – dieses Versäumnis wertete der Landkreis als Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Gemeinde klagte dagegen, da ihrer Ansicht nach für eine Entscheidung noch Daten zum Immissionsschutz gefehlt hatten. Diese sind – so die Sicht des Landratsamts – nicht erforderlich für die Entscheidung der Gemeinde, da im Genehmigungsverfahren die Verantwortung für den Immissionsschutz beim Landratsamt selbst liegt.
Das Verwaltungsgericht bestätigte zunächst das Vorgehen des Landratsamts. Anders sah das nun der Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz: Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sei nicht in Gang gesetzt worden und konnte daher nicht ablaufen.
Landrat Alex Eder sagt: „Diese Entscheidung verzögert das Vorhaben und macht uns noch mehr Arbeit.“ Das Genehmigungsverfahren müsse nun neu aufgerollt werden. Besonders ärgerlich sei, dass der Landkreis mit den 80 Plätzen im Zelt geplant habe, so Eder.
Nach einer kurzen Pause zwischen den Jahren müsse der Landkreis jetzt wieder mit 40 bis 50 Zuweisungen pro Woche rechnen. „Der Druck lässt nicht nach und wir sind auf das Mitwirken und die Solidarität der Gemeinden angewiesen“, hebt der Landrat hervor.
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