Kreistagssitzung am 16.10.2023

Es war die erste Sitzung nach der Landtagswahl und bevor einige intern erforderliche Wahlen bzw. Neubesetzungen der Ausschüsse anstanden, ging Landrat Eder auf unsere Anfrage ein, die das Thema Flüchtlinge und deren Kosten für das Unterallgäu beinhaltete.

Unsere erste Info zur Sitzung hat daher die Überschrift:

Zahlen 

Zunächst also die aufbereitete Info zu den Flüchtlingskosten – im Anschluss gibt es noch mehr zu Zahlen (es ist ja ein doppeldeutiges Wort – entweder neutral für Zahlen 1-2-3 oder „zahlen, bitte“),

denn wir haben im Anschluss auch noch ein paar Zahlen unseres Klinikverbundes.

Hier unsere erste Frage an das Landratsamt:

  1. Sozialfürsorge anstatt geregelte Arbeit: Wie vielen Zuwanderern seit 2015 prozentual zur Gesamtzahl derer, die eine Berechtigung zur Arbeit haben, gelingt es nicht, eine geregelte Arbeit auszuüben. Wie hoch ist hier der Anteil derjenigen, die Bürgergeld erhalten?

Im Januar 2016 betrug im Unterallgäu der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bezug von SGB II-Leistungen, d.h. die Bürgergeld erhalten haben, 27 %.

73 % waren Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Im Mai 2022 – vor dem Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete – betrug im Unterallgäu der Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bezug von SGB II-Leistungen 33 %.

67 % Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben Bürgergeld erhalten.

Aktuell (Juni 2023) befinden sich im Unterallgäu 2.629 Personen im Bezug von SGB II-Leistungen. Anteil der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bezug von SGB II-Leistungen 56 %.

44 % Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit haben Bürgergeld erhalten.

Wir stellen also fest, dass eine Steigerung der Leistungsbezieher von 2016 bis Juni 2023 um ca. 100% (von 27% auf 56%) stattgefunden hat und es aktuell mehr ausländische als deutsche Leistungsbezieher im Unterallgäu gibt.

Unsere zweite Frage:

  1. Dauerhaftes Wohnen in den Asylbewerberheimen: Wie vielen Menschen seit 2015 prozentual zur Gesamtzahl, derer die eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt suchen dürfen, gelingt es nicht, eine Wohnung zu finden, obwohl sie dazu berechtigt sind.

Die Quote der Personen, die dauerhaft in einer staatlichen Asylunterkunft wohnen, weil sie auf dem Wohnungsmarkt keine eigene Wohnung finden

– jeweils zum Ende des Jahres, bzw. die Zahl für 2023 ist Stand Kalenderwoche 41:

2015: 2,15 %

2016: 29,85 %

2017: 30,6 %

2018: 28,2 %

2019: 29,5 %

2020: 28,3 %

2021: 30,5 %

2022: 20,8 %, bzw. 43,5 % inkl. Ukrainischer Flüchtlinge, denn streng genommen, sind Ukrainische Geflüchtete auch sogenannte „Fehlbeleger“ in den staatlichen Asylunterkünften.

2023: 12,5 %, bzw. 38,5 % inkl. Ukrainischer Flüchtlinge, s.o.

Anmerkung unsererseits: Die Änderung von 2015 auf 2016 – 2,15% auf fast 30% ist drastisch.  Die Verbleibquote in den Asylbewerberheimen ist generell hoch, steigert sich 2023 nochmal auf 38,5%. Eine Besserung ist kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten, denn auch im Unterallgäu besteht ein Mangel an günstigen Mietwohnungen.

Frage 3:

  1. Scheitern bei Ausbildungs- und Arbeitsplätzen: Es ist hier ab 2015 zu ermitteln, wie und in welchem Umfang Ausbildungs- und Arbeitsangebote angenommen worden sind, ob diese zu einem dauerhaften Erfolg geführt haben und wie groß die Zahl derer ist, die eine Lehre bzw. Arbeitsstelle abgebrochen haben oder bei den Abschlussprüfungen gescheitert sind.

Zahlen sind hier schwierig (gekürzte Antwort)– hier einige relevante Annäherungen zu diesem Thema.

Die Bestehensquote von ausländischen Auszubildenden liegt bei knapp 70 % und ist damit nahezu gleich hoch oder niedrig wie die von anderen Auszubildenden.

Angaben zu 2015 oder 2016 sind uns nicht möglich, auch weil damals noch ganz andere Regelungen galten als heute. So durfte ein Asylbewerber 2015/2016 bspw. nicht arbeiten, solange er sich noch im Asylverfahren befand.

Aktuell sind uns im Unterallgäu 123 Personen in einer Ausbildung gemeldet. 10 davon haben ihre Ausbildung nach unserem Wissensstand abgebrochen.

Ukrainische Flüchtlinge dürfen eine Beschäftigung ausüben, theoretisch auch eine selbstständige Tätigkeit.

Anmerkung unsererseits: Rechnerisch haben wir aktuell im Unterallgäu 1.472 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Bezug von SGB II-Leistungen.

Es gibt 113 Personen in Ausbildung.

Hier wären genauere Daten über die Leistungsbezieher nützlich, z.B. welche Faktoren für oder gegen eine Arbeitsaufnahme bzw. Ausbildung sprechen. Allgemein bekannt ist, dass es zahlreiche offene Lehrstellen gibt und beispielhaft Baugewerbe und Pflegeeinrichtungen dringend Mitarbeiter suchen.

Frage 4:

  1. Immer höhere Kosten: Wie hoch ist die Kostensteigerung für den Landkreis Unterallgäu seit 2015 aufgrund der Aufnahme von Migranten, dem Unterhalt der Asylbewerberheime, die Sozialkosten für die medizinische Versorgung und die Kosten für Behörden und Polizei. Hier ist auch deutlich zu machen, dass es sich auch bei einer Zuzahlung durch Bund und Freistaat Bayern um signifikante Kostensteigerungen spezifisch für den Landkreis handelt.

Der Unterhalt der Asylunterbringungen wird nahezu ausschließlich aus Geldern des Staatshaushaltes finanziert. Bei der Anmietung von Unterbringungsobjekten entstehen für den Landkreis keine Kosten. Für Personalkosten erhält der Landkreis finanzielle Unterstützung von der Regierung nach einem sehr komplizierten Schlüssel, der u.a. abhängig ist von der Anzahl der betreuten Geflüchteten. Zusammengefasst: Für die Kreisverwaltungsbehörde Landratsamt entstehen über die Unterbringung nahezu keine Kosten, die sich aktuell auf den Kreishaushalt auswirken würden.

Angaben zu Kosten der Polizei liegen uns nicht vor und können wir nicht ermitteln.

Im Bereich der medizinischen Versorgungsleistungen für Geflüchtete gilt es wie im Bereich der Unterbringungsfinanzierung: Bund und Land ersetzen die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu 100 %. Der Kreishaushalt wird nicht belastet.

Der Kreishaushalt ist durch die zunehmende Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen nach SGB II und SGB XII mehrbelastet. Denn:

Der Landkreis hat zunächst die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGBII-Bereich dem Jobcenter zu erstatten. Hierfür erhält der Landkreis dann eine so genannte Bundesbeteiligung. Die Beteiligung des Bundes schwankt, liegt die letzten Jahre jedoch bei rund 68 %. Hinzu kommt noch ein so genannter innerbayerischer Ausgleich, der nicht vorhersehbar ist, da er von der Belastung der einzelnen bayerischen Kommunen abhängig ist.

In der Tabelle sehen Sie den Verlauf der Ausgaben im Unterallgäu für die Kosten der Unterkunft. Eine Aufschlüsselung in Anteile bspw. der alternden Bevölkerung und der Flüchtlingszuwanderung ist nicht möglich. Sicherlich ist ein Teil auf die Zuwanderung aus der Ukraine zurückzuführen. Dies können wir aber nicht detailliert mit Zahlen untermauern. Deshalb finden Sie in der nachstehenden Tabelle die Gesamtzahlen für den Landkreis Unterallgäu.

 

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Ausgaben KdU 3.131.435,- 3.444.492,- 3.591.069 3.713.486,- 2.918.878 3.776.154 3.999.291 4.612.151
Kosten Landkreis 2.007.404,- 2.020.647,- 1.855.294,- 1.833.819,- 1.341.090,- 1.070.355 990.578,- 1.537.484,-

Anmerkung unsererseits: Kosten des Landkreises von 2015 bis 2022: 12,6 Millionen! Auch wenn der Landkreis zunehmend mehr Geld erhält, war es 2022 eine Steigerung auf 4,6 Millionen. Zusammengefasst kann man feststellen, dass auch die untergeordneten Lasten, die der Landkreis zu tragen hat, deutlich zu Buche schlagen. Da die Zuzahlungen von Land und Bund letztlich ebenfalls Steuergelder sind, kann sich jeder ausmalen, dass die Kosten immens sind.

Deutlich sieht man auch aus den Zahlen, dass die Belastungen letztlich von Jahr zu Jahr steigen.

 Eine zurückhaltende Interpretation dieser Antworten und Zahlen könnte lauten, dass bei einer Konzentration darauf, den Ukrainern zu helfen, die Heime bereit ausgelastet und die Kosten noch im Rahmen wären, aber eine weitere Migration aus aller Welt die Grenzen des Machbaren auch im Unterallgäu sprengt. Eine Steigerung der finanziellen Belastungen wird hier deutlich sichtbar.

      

Wer sich bis jetzt durch die Zahlen gekämpft hat, hier noch aktuelle Info zum Klinikverbund.

Der Verbund hat insgesamt 1.098 Betten, 2.258 Mitarbeiter und einen Umsatzerlös von ca. 299 Millionen Euro.

Die letzten Jahre wurde immer ein kleiner Gewinn erwirtschaftet, das ist jetzt vorbei,

denn 2022 haben wir 2,15 Millionen Miese.

Was soll man zu all dem abschließend sagen?

Winter is coming

PS: Es folgt in Kürze unser Beitrag zu den internen Wahlen im Kreistag. Soviel vorab – wer die These, wenn man die CSU wählt, auch gleich die Grünen wählen kann, für etwas steil hält, der könnte überrascht werden.