Auf der Tagesordnung im öffentlichen Teil standen am 29. Juni die Punkte:

  • Geschäftsordnung für den Kreistag und die Ausschüsse
  • Neuerlass der Satzung zu Fragen des Kreisverfassungsrechts
  • Besetzung des Jugendhilfeausschusses

Also, auf den ersten Blick eher unspektakuläre Punkte, rein organisatorischer Natur – und trotzdem entwickelte sich die Sitzung alles andere als langweilig.

Mit der Geschäftsordnung waren wir im Wesentlichen einverstanden, außer ein paar Kleinigkeiten wie z.B. das Wort „Zuhörende“ anstatt Zuhörer. Ein Zuhörer sitzt ganz hinten und verfolgt mehr oder weniger aufmerksam den Sitzungsverlauf, ein Zuhörender hört ständig mit höchster Konzentration zu. Gegen die sog. geschlechtergerechte Sprache reagieren wir langsam allergisch, es stört uns, wenn man ständig zum Ausdruck bringen muss, dass man ja alle möglichen Geschlechter (m/w/d) miteinbezieht.

Gut, dies kam aber nur einmal in der Geschäftsordnung vor und wäre auch bei mehrmaliger Verwendung für uns kein Grund gewesen, sie abzulehnen.

Aufregender wurde es beim Punkt “Neuerlass der Satzung zu Fragen des Kreisverfassungsrechts“

Ein sperriger Verwaltungsbegriff, bei dem man sich als Außenstehender auch beim mehrmaligen Lesen keine konkreten Inhalte vorstellen kann.

Diese waren aber geeignet, die Emotionen hochzuschaukeln!

Unter anderem ging es um die Bezahlung der stellvertretenden Landräte (wir haben drei) und um das Sitzungsgeld.

Leserbriefe in der Lokalpresse brachten einiges an Unmut zum Ausdruck. So monierte einer die geplante Dienstaufwandsentschädigung des Landrats. Sie ist eine steuerfreie Pauschale, die dem Landrat zusätzlich zu seiner Besoldung gezahlt wird, um dienstlich bedingte Mehrausgaben auszugleichen, wie z.B.

  • Repräsentationskosten (Empfänge, kleine Aufmerksamkeiten, Einladungen)
  • erhöhte Kleidungskosten
  • dienstlich bedingte Nutzung privater Kommunikationsmittel
  • Fahrten, Bewirtungen, gesellschaftliche Verpflichtungen ….. usw.

Die Spannbreite liegt derzeit etwa zwischen:1.080€ und 1.487€ monatlich.

Der Kreistag hat hier keine völlige Entscheidungsfreiheit, er darf sich nur innerhalb dieser Spannweite bewegen. Da darüber aber im nicht öffentlichen Teil beraten und entschieden wurde, darf ich hier erst näheres sagen, sobald der Landrat die Entscheidung der Kreistags bekanntgegeben hat.

Darum zurück zu den 750 € monatlich für die zweite und dritte Stellvertreterin des Landrats.

Wir waren nicht von vornherein gegen diese sogenannte Aufwandsentschädigung, hätten aber schon gerne gewusst, ob sie gerechtfertigt ist.

Darum stellte unser Kreisrat Patrick Herkommer den Antrag: „Die AfD Fraktion beantragt: Die stellvertretenden Landräte erstatten dem Kreistag einmal jährlich einen umfassenden Bericht über ihre Tätigkeiten, die sie in ihrer Funktion als Stellvertreter des Landrats wahrgenommen haben.“

Über diesen Antrag ließ der Landrat leider nicht gesondert abstimmen. Man konnte nur für unseren Antrag stimmen, wenn man gleichzeitig das Kreisverfassungsrecht pauschal ablehnt. Gedeckt ist dieses Vorgehen mit der neuen Geschäftsordnung.

Selbstverständlich stimmten wir für unseren Antrag und gegen das Kreisverfassungsrecht und damit indirekt gegen die 750 € monatlich für die Stellvertreterinnen.