Erwartungsgemäß, aber doch immer wieder aufs Neue enttäuschend wurde unser Antrag bis auf eine Stimme abgelehnt.

Unser Fraktionsführer begründete in der Sitzung den Antrag wie folgt:

Mehrere Landkreise haben bereits unter Führung von CDU- bzw. CSU-Landräten eine Arbeitspflicht eingeführt, zuletzt startete der Landkreis Günzburg ein Pilotprojekt zur Umsetzung der Arbeitspflicht.

Voraus zur Klarstellung – es geht um gemeinnützige Arbeit wie z.B. Reinigungsarbeiten, Sandsäcke füllen bei Hochwasser … usw., nicht um Integration in den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsmarkt!

Warum ist uns das Thema so wichtig?

Asylbewerber werden vom Steuerzahler, also von jenen, die täglich gewissenhaft zur Arbeit gehen, alimentiert. Darum haben sie auch eine Bringschuld!

Im Beschlussvorschlag will man die Arbeitspflicht auf freiwilliger Basis umsetzen, ohne dies jedoch zu präzisieren bzw. zu quantifizieren.

Dies ist nicht hinnehmbar! Der Steuerzahler wird auch nicht auf freiwilliger Basis gebeten, Steuern zu zahlen. Ganz im Gegenteil, dem säumigen Steuerzahler drohen hohe Geldstrafen, wenn nicht gar eine Gefängnisstrafe.

CDU-Landrat André Schröder setzte bei Aufräumarbeiten während der Hochwasserkatastrophe auch Asylbewerber ein und machte dabei die ernüchternde Erfahrung, dass sich 15 Asylbewerber weigerten. Diese erhielten vom Landrat eine empfindliche Leistungskürzung.

Eine Arbeitspflicht zeigt demzufolge deutlich auf, wer integrationswillig ist und wer nicht. Arbeitspflicht in Kombination mit Leistungskürzung ist darum ein wichtiger Schritt zur Begrenzung der Migration.

Die Aussprache darüber glich einem Nebelkerzenwerfen und einem Zickzackkurs. Bei rückblickender näherer Betrachtung wird jedoch die verfolgte Linie klar: Es sollte der Eindruck erweckt werden, dass der Landkreis alles in seinen Möglichkeiten tut, um Asylbewerber auf freiwilliger Basis in gemeinnützige Arbeit zu bringen. Konkrete Zahlen wurden jedoch nicht genannt. Auch ist nicht bekannt, dass der Landrat jemals bei Verweigerung eine Leistungskürzung anordnete. Dazu hätte er nach Asylbewerberleistungsgesetz bereits seit 1993 das Recht.

Gegen alle übliche Praxis ließ der Landrat gar nicht über unseren Antrag gesondert abstimmen. Er konstruierte eine eigene Beschlussformulierung, in der es sinngemäß hieß, der AfD-Antrag sei abzulehnen und der Landkreis werde versuchen, Asylbewerber in gemeinnützige Arbeit zu bringen, und zwar – sollten sich nicht genügend freiwillige Helfer finden – auch verpflichtend.

Sollte sich der Landrat an den zweiten Teil des Beschlusses halten, wäre unser Antrag doch noch zu einem Erfolg geworden.